Voraussetzung für eine Betreuung ist eine so genannte psychische Krankheit oder eine geistige, seelische bzw. körperliche Behinderung. Bei einer körperlichen Behinderung ist eine Betreuung allerdings nur auf Antrag des Betroffenen möglich. Die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt ist nur dann zulässig, wenn angeblich eine "psychische Krankheit" eine Fremd- oder Selbstgefährdung hervorruft, die anders nicht abgewendet werden kann.
Es sei in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl "psychische Krankheiten" als auch "Fremd-/Selbstgefährdungen" Diagnosen sind, die auf subjektiven Eindrücken beruhen. Sie lassen sich - zumindest beim gegenwärtigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis - nicht objektivieren.
Aus einem Bericht des NRW-Sozialministeriums aus dem Jahre 2009 über die Entwicklung der Zwangseinweisungen von 1999 bis 2007 hervor, dass die Zahl der Zwangseingewiesenen lokal erheblich streut. „Wo es viele psychiatrische Krankenhausbetten gibt, werden auch viele Einweisungen vorgenommen”, schreiben die Autoren dieses Gutachtens.
Bei der Behandlung von Menschen, die gegen ihren Willen untergebracht wurden, spielen Psychopharmaka in aller Regel die entscheidende Rolle. Dies liegt daran, dass die heutige Psychiatrie alle gravierenderen "psychischen Störungen" in der Regel medikamentös behandelt und eine Psychotherapie, wenn überhaupt, nur begleitend erfolgt.
Inzwischen hat sich die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zur Entscheidung des BGH zu Wort gemeldet. Deren Präsident, der Psychiatrie-Professor Peter Falkai, sagte der Süddeutschen Zeitung (online: 17.07.2012), dass diese Urteile für die Versorgung der Patienten nicht gut seien. Es gehe häufig um Menschen, die an Psychosen litten und Medikamente ablehnten, weil sie sich beispielsweise verfolgt fühlten.
Stopp: Um welche Medikamente handelt es sich da? Um Neuroleptika. Es handelt sich dabei nicht um Heilmittel. Sie wirken nicht kausal. Ihr Hauptmerkmal besteht darin, dass sie apathisch machen. Sie haben schwerwiegende, sehr unangenehme, häufig beeinträchtigende und nicht selten irreversible Nebenwirkungen. Es sind "Hämmer"!
Falkai weiter: Häufig seien aggressive bzw. suizidgefährdete Patienten betroffen. Daher müsse unbedingt eine gesetzliche Neuregelung erfolgen, die den Medizinern den erforderlichen Spielraum für die Behandlung lasse. Der Schutz der Patienten könne "etwa durch Dokumentationspflichten" sichergestellt werden.
Zur Dimension: Laut einer Statistik des Bundesjustizministeriums wurden 2009 von 114.578 Verfahren über unterbringungsähnliche Maßnahmen im Sinne von § 1906 IV BGB 96.062 genehmigt und 7.516 abgelehnt; von 56.011 Verfahren über eine Unterbringung nach § 1906 I, II BGB wurden 54.131 genehmigt und 1.880 abgelehnt (aus Wikipedia).
2011 berichtete der Spiegel (Heft 20) unter dem Titel: "Seelsorge für die Industrie", dass "die Elite der Nervenheilkunde eng mit Pharmakonzernen verflochten" sei. "Psychiater, Neurologen, aber auch Psychologen arbeiten als bezahlte Berater für die Unternehmen."
Über Peter Falkai heißt es:
"2010 war Falkai Firmen wie AstraZeneca, Bristol-Myers Squibb, Eli Lilly, Janssen-Cilag, Lundbeck und Pfizer zu Diensten - neben seinem Job als Uni-Professor wohlgemerkt."Der Psychiater nehme während seiner Amtszeit als DGPPN zwar keine Industriehonorare an, danach aber behalte er sich das Recht vor, "wieder einzusteigen". Jörg Blech, der Autor des Artikels, zitiert ihn mit den Worten:
"Zu sagen: Ich steige da komplett aus - warum sollte ich das tun? Ich finde, eine Beratungstätigkeit sollte bezahlt werden."Laut Blech sponsern "Arzneimittelhersteller den Jahreskongress der DGPPN in Berlin; das Geld in Höhe von etwa einer Million Euro fließt an eine Agentur."
Diese Verflechtungen zwischen Psychiatrie und Pharmaindustrie erwähne ich nicht, um zu suggerieren, dass die Stellungnahme des Präsidenten der DGPPN zur BGH-Entscheidung dadurch beeinflusst worden sein könnte. Im Gegenteil: Jeder wohlmeinende Leser wird, wie ich, nicht den Hauch eines Zweifels daran in sich nähren, dass die Psychiatrie selbstverständlich die Interessen der Patienten, so wie sie diese versteht, allen anderen Erwägungen und selbstverständlich auch ökonomischen Kalkülen überordnet.
Vielmehr erwähne ich diese Verflechtungen, weil sie als Ergänzung zu meinem Blogeintrag zur politischen Ökonomie des psychiatrischen Sektors verstanden werden können. Man sollte diesen Gesichtspunkt stets im Auge behalten, weil sich höchstrichterliche Entscheidungen nicht selten fördernd oder hemmend auf wirtschaftliche Entwicklungen auswirken können. Und davon sind wir ja dann alle betroffen, mehr oder weniger, ob zwangseingewiesen oder nicht.
Die Behandlung mit Neuroleptika ist sehr teuer. Dies gilt insbesondere für die neueren, die so genannten atypischen Neuroleptika, die als besonders schonend und nebenwirkungsarm vermarktet werden. Die Therapie mit den älteren, den so genannten typischen Neuroleptika, ist erheblich billiger, weil hier häufig die Patentrechte abgelaufen sind.
Im November 2007 berichtete die Ärztezeitung:
"Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) kritisiert, dass vielen Schizophreniepatienten aus Kostengründen die neueren „atypischen“ Neuroleptika vorenthalten würden. Die „Atypika“ (zum Beispiel Clozapin, Quetiapin, Risperidon) seien etwa fünf- bis zehnmal so teuer wie die konventionellen Neuroleptika (zum Beispiel Haloperidol), verursachten jedoch keine „typischen“ extrapyramidal-motorischen Störungen, die Schizophreniepatienten zusätzlich stigmatisieren."Auch in diesen Zeilen äußert sich die Sorge der DGPPN um das Wohlergeben der Psychiatriepatienten in unmissverständlicher Weise.
Der Psychiatriekritiker Peter Lehmann rät allerdings Neuroleptika-Konsumenten - in einem Aufsatz unter dem Titel: "Atypische Neuroleptika - immer teurer, immer besser?" -, offene und verdeckte Werbetexte, die atypische Neuroleptika als risikoärmer anpreisen, sorgsam aufzubewahren, um "später möglicherweise Regressansprüche gegen die Verursacher, Begünstiger und Vertuscher von Behandlungsschäden durchsetzen zu können." (1)
Ich kann mich dieser Empfehlung nur anschließen: sicher ist sicher. Deswegen rate ich auch, eine Patientenverfügung auszufertigen. Wie dies funktioniert, wird hier erklärt.
Auf diesen Artikel wurde in den Kommentaren zu folgenden Artikel verwiesen:
AntwortenLöschen„Urteil in Karlsruhe"
- "Zwangsbehandlung psychisch Kranker ist rechtswidrig “
http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-in-karlsruhe-zwangsbehandlung-psychisch-kranker-ist-rechtswidrig-1.1415124
„BGH-Urteil zu Zwangstherapie psychisch Kranker"
- "Schutz vor Schlendrian“
http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-urteil-zu-zwangstherapie-psychisch-kranker-schutz-vor-schlendrian-und-bequemlichkeit-1.1415154
Ausschnitt aus den Kommentaren auf sueddeutsche.de:
AntwortenLöschen"Auch der Psychologe Dr. Hans Ulrich Gresch hat schon einen Kommetar zum BHG-Beschluss geschrieben, in dem auch über Falkai und seine Verbindungen zur Pharmaindustrie berichtet wird:
„Kommentar zu einer bahnbrechenden Entscheidung des BGH“
http://pflasterritzenflora.blogspot.de/2012/07/kommentar-zu-einer-bahnbrechenden.html"
Auf diesen Artikel wurde in den Kommentaren zu folgendem, die Konsequenzen des BGH-Beschlusses "beschneidenden" Artikel des Juristen Dr. Oliver Tolmein verwiesen ("Recht auf Zwangsbehandlung"!?!?):
AntwortenLöschen"Recht auf Zwangsbehandlung von BGH beschnitten
24. Juli 2012, 01:32 Uhr"
http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2012/07/24/recht-auf-zwangsbehandlung-von-bgh-beschnitten.aspx